Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt wahlweise per Telefon, Mail oder schriftlich durch die Eltern, die Jugendlichen selbst oder im Einverständnis mit den Eltern auch durch andere Fachpersonen, wie Lehrer, Schulpsychologen, Therapeuten, Ärzte ect.

Eine ärztliche Überweisung ist nur bei einer Krankenversicherung im HMO-Modell notwendig.


Schweigepflicht

Als Ärztin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht.

Finanzierung

Krankenkasse
Die Konsultationskosten werden von der Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen.
Beim Vorliegen einer Störung mit Krankheitswert übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung, abzüglich des üblichen 10%igen Selbstbehaltes.
Wenn Sie wünschen, können Sie die Sitzungen auch selbst bezahlen.

Invalidenversicherung
Verschiedene Krankheiten und Entwicklungsstörungen bei Kindern werden von der IV als medizinische oder sonderschulische Eingliederungsmassnahme finanziert. Hierfür ist eine gesonderte Abklärung mit einem entsprechenden Antrag an die IV notwendig. Übernimmt die IV die Kosten, entfällt der Selbstbehalt.

Terminvergabe

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich nicht auf alle Wunschtermine Rücksicht nehmen kann. Termine bei mir gelten als Arzttermine, Sie dürfen Ihr Kind also auch von der Schule befreien.

Terminabsagen

Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine werden privat verrechnet.